Inter­nationaler Handel

Von der Beschaffung bis zur Lieferung koordinieren wir die Abläufe hinter jedem internationalen Geschäft.

  1. Beschaffung und Lieferantenauswahl

    Identifikation von Produzenten und Lieferanten, die die Anforderungen an Qualität, Verfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit erfüllen.

  2. Verhandlung und inter­nationaler Handel

    Gestaltung von Handelsangeboten, Verhandlung der Vertragsbedingungen und Koordination von Ein- und Verkaufsgeschäften.

  3. Import und Export

    Organisation internationaler Geschäfte nach den vereinbarten Incoterms und den geltenden Dokumentenanforderungen.

  4. Logistik und Seetransport

    Abstimmung mit Logistikpartnern, Spediteuren und Anbietern des internationalen Transports.

  5. Dokumentation und kaufmännische Koordi­nation

    Begleitung von Verträgen, Versanddokumenten, Qualitätszertifikaten und den zugehörigen Dokumentenprozessen.

  6. Maßgeschneiderte Beschaffungslösungen

    Suche nach Produkten, Formulierungen und Handelsbedingungen, die auf die besonderen Anforderungen jedes Kunden zugeschnitten sind.

So läuft ein Geschäft ab

Jedes Geschäft ist anders. Ein internationaler Rohstoffhandel durchläuft in der Regel die folgenden sechs Schritte, von der ersten Anfrage bis zur abgeschlossenen Lieferung.

  1. Anfrage

    Sie nennen uns Produkt, Qualität oder Spezifikation, Menge, Bestimmungsort und Zeitplan. Je genauer die Anfrage, desto schneller und treffender das Angebot.

  2. Beschaffung

    Wir identifizieren und prüfen Lieferanten, die zu Spezifikation, Mengen und Lieferfenster passen.

  3. Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot: Spezifikation, Preisbasis, Lieferbedingung, Verpackung, Zahlungsbedingungen und Gültigkeit.

  4. Vertrag

    Die Parteien bestätigen die Bedingungen in einem Kaufvertrag: Qualität, Kontrolle, Dokumente und Umgang mit Streitfällen.

  5. Versand

    Wir koordinieren Verladung, unabhängige Kontrolle (sofern vereinbart), Transport und, bei Seefracht, Schiffs- und Hafenabläufe.

  6. Dokumente und Nachverfolgung

    Versand- und Qualitätsdokumente werden erstellt und geprüft; die Sendung wird bis zur Lieferung und Zahlung begleitet.

Lieferbedingungen

Die Incoterms®-Regeln legen fest, wer Transport und Versicherung organisiert und bezahlt und wann das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Im Handel mit Massengütern sind diese Klauseln weit verbreitet:

  1. EXW

    Ex Works (ab Werk)

    Der Verkäufer stellt die Ware in seinen Räumlichkeiten bereit. Der Käufer organisiert den Transport und trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten und Risiken.

  2. FOB

    Free On Board (frei an Bord)

    Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord ist; der Käufer bucht die Seefracht.

  3. CFR

    Cost and Freight (Kosten und Fracht)

    Der Verkäufer bezahlt die Seefracht bis zum benannten Bestimmungshafen. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware im Verschiffungshafen an Bord ist.

  4. CIF

    Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht)

    Wie CFR; zusätzlich schliesst der Verkäufer zugunsten des Käufers eine Mindestversicherung bis zum Bestimmungshafen ab.

  5. DAP

    Delivered at Place (geliefert benannter Ort)

    Der Verkäufer liefert die Ware entladebereit am benannten Bestimmungsort. Der Käufer kümmert sich um die Einfuhrverzollung und die Abgaben.

Incoterms® ist eine eingetragene Marke der Internationalen Handelskammer (ICC). Die gewählte Klausel und die Version der Incoterms® (2020) werden für jedes Geschäft schriftlich vereinbart.

Dokumente

Je nach Produkt, Bestimmungsland und Lieferbedingung wird eine Sendung in der Regel von einigen oder allen der folgenden Dokumente begleitet.

  1. Handelsrechnung

    Nennt die Parteien, die Ware, Menge, Preis und Bedingungen. Grundlage für die Zahlung und den Zollwert.

  2. Packliste

    Beschreibt Verpackung, Gewichte und Kennzeichnung jeder Partie.

  3. Konnossement

    Vom Frachtführer ausgestellt: Empfangsbestätigung für die Ware, Beförderungsvertrag und, im Original, Wertpapier über die Ware.

  4. Ursprungszeugnis

    Bescheinigt, wo die Ware hergestellt wurde. Kann für Zölle und Handelsabkommen erforderlich sein.

  5. Analysezertifikat und Inspektionsbericht

    Bestätigt, dass das Produkt der vereinbarten Spezifikation entspricht, häufig von einem unabhängigen Inspektionsunternehmen ausgestellt.

  6. Sicherheitsdatenblatt (SDB)

    Für Chemikalien obligatorisch: Gefahren, Handhabung, Lagerung und Notfallmassnahmen.

  7. Pflanzengesundheitszeugnis

    Von der Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlandes ausgestellt, für Saatgut und viele landwirtschaftliche Erzeugnisse.

  8. Versicherungszertifikat

    Nachweis des Versicherungsschutzes für die Sendung. Unter CIF erforderlich und oft von Banken verlangt.

Zahlung

Die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag vereinbart. Im internationalen Handel sind diese Instrumente am gebräuchlichsten:

  1. Dokumentenakkreditiv

    Eine Bank verpflichtet sich, dem Verkäufer gegen vertragsgemässe Dokumente zu zahlen. Es sichert beide Parteien ab und wird oft bei ersten Geschäften und grossen Sendungen eingesetzt.

  2. Banküberweisung (T/T)

    Zahlung per Überweisung, im Voraus, gegen Dokumentenkopien oder nach Lieferung, wie vereinbart.

  3. Dokumenteninkasso

    Die Banken übergeben dem Käufer die Versanddokumente gegen Zahlung oder Akzept. Günstiger als ein Akkreditiv, aber mit geringerer Bankabsicherung.